Mietkautionszahlung darf von Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

VonHagen Döhl

Mietkautionszahlung darf von Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

Mietkautionszahlung darf von Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden
Der BGH hat entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Kaution von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.
BGH VIII ZR 98/10

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