Mieter kann Kosten nicht gerechtfertigter Schönheitsreparaturen ersetzt verlangen

VonHagen Döhl

Mieter kann Kosten nicht gerechtfertigter Schönheitsreparaturen ersetzt verlangen

Führt der Mieter bei seinem Auszug aus der Mietwohnung in der Annahme einer mietvertraglichen Verpflichtung Schönheitsreparaturen aus, kann er den Ersatz seiner Aufwendungen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Vermieter verlangen, wenn sich später herausstellt, dass die betreffende vertragliche Klausel unwirksam gewesen ist. Mit dieser Entscheidung gab das Landgericht Karlsruhe der Zahlungsklage einer Mieterin in der Berufung statt (LG Karlsruhe: Urteil vom 28.04.2006, Az.: 9 S 479/05).

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