Lineare Abschreibung bei Gewinneinkünften von Selbständigen

VonHagen Döhl

Lineare Abschreibung bei Gewinneinkünften von Selbständigen

Der BGH (FamRZ 2003, 741 m. Anm. Gerken zur Relevanz von Investitionszulagen und steuerrechtlichen Sonderabschreibungen) vertritt nunmehr die Auffassung, dass die lineare Abschreibung (§§ 4, 7 EStG) das für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Einkommen eines Selbständigen uneingeschränkt mindert.
(ZAP Nr. 15 v. 6.8.2003, S. 823)

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