Der BGH (FamRZ 2003, 741 m. Anm. Gerken zur Relevanz von Investitionszulagen und steuerrechtlichen Sonderabschreibungen) vertritt nunmehr die Auffassung, dass die lineare Abschreibung (§§ 4, 7 EStG) das für die Unterhaltsbemessung maßgebliche Einkommen eines Selbständigen uneingeschränkt mindert.
(ZAP Nr. 15 v. 6.8.2003, S. 823)
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