LG Koblenz: Amtlicher Mustertext für Belehrung über Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften unwirksam

VonHagen Döhl

LG Koblenz: Amtlicher Mustertext für Belehrung über Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften unwirksam

Wer in den letzten fünf Jahren ein Haustürgeschäft abgeschlossen hat, bei dem der Vertreter für die Belehrung über das Widerrufsrecht den amtlichen Mustertext der Bundesregierung verwendet hat, kann den Vertrag auch jetzt noch widerrufen. Das Koblenzer Landgericht hat nach einer Mitteilung des Rechtsanwalts Jochim Schiller entschieden, dass der amtliche Mustertext nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz genüge und damit unwirksam sei (Urteil vom 20.12.2006, Az.: 12 S 128/06).

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