LG Braunschweig: Video-Recording-Dienst im Internet verstößt gegen Urheberrechte

VonHagen Döhl

LG Braunschweig: Video-Recording-Dienst im Internet verstößt gegen Urheberrechte

Die Dienstleistung des Mitschneidens von Fernsehsendungen durch Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen Urheberrecht. Das Gericht erließ am 07.06.2006 gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme der klagenden Berliner Filmproduzentin nicht weiter durch einen virtuellen Online Video Recorder aufgenommen und anschließend an Kunden weitergegeben werden.
Das Hamburger Unternehmen bietet Internet-Usern einen netzwerkbasierten Videorecorder (Network-based Personal Video Recorder) an, über den sich Kunden gegen eine monatliche Gebühr Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen können. Diese Mitschnitte kann der Kunde sich anschließend downloaden. Da die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden können, sieht die beklagte Hamburger Firma in ihrem Angebot lediglich eine Art von «Recorder-Verleih».
Das Braunschweiger Landgericht ist dagegen der Auffassung, die entsprechenden Rechte lägen grundsätzlich bei den Urhebern. Zwar seien Kopien zu reinen Privatzwecken möglich. Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden – nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen. Die Filme der Berliner Produzentin sollen im Juni auf Arte ausgestrahlt werden.

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