Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei einer Tantiemevereinbarung

VonHagen Döhl

Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei einer Tantiemevereinbarung

Entscheidung zur Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei einer Tantiemevereinbarung.

Vereinbaren die Parteien in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag eine Tantieme, die sich prozentual auf den steuerlichen Reingewinn bezieht, so können Verlustvorträge jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit der Geschäftsführertätigkeit entstanden sind.
(Niedersäschsisches LAG – 6.02.2006 17 Sa 1109/05)

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