Wer nach einer Scheidung die Kinderbetreuung übernimmt, darf seine Arbeitszeit vermindern, wobei der ehemalige Partner ggf. auch höhere Unteraltsverpflichtungen in Kauf nehmen muss. Das OLG Koblenz gab in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung einer geschiedenen Frau Recht, die höheren Unterhalt verlangte. Ein Kind bedürfe gerade nach der Scheidung einer besonderen intensiven Betreuung. Daher sei es sachgerecht, wenn sich die Mutter für eine Verringerung der Arbeitszeit entscheidet.
(OLG Koblenz, 11 UF 88/02)
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