Kündigungsrecht , K´ündigungsgrund

VonHagen Döhl

Kündigungsrecht , K´ündigungsgrund

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine begangene, dem Arbeitgeber bereits bekannte Pflichtverletzung einzugestehen und / oder sich für eine solche zu entschuldigen, rechtfertigt für sich regelmäßig keine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.
(Hessisches LAG 02.05.2003 12 Sa 992/01)

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