Kündigungserklärung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

VonHagen Döhl

Kündigungserklärung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

Die Kündigungserklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht ist unwirksam. Eine Heilung der Unwirksamkeit durch nachträgliche Genehmigung ist auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Regelungen in §§ 180 S. 2, 177 Abs. 1 BGB nicht möglich.
(LAG Köln – 16.11.2005 8 Sa 832/05)

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