Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

VonHagen Döhl

Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel ist dann gegeben, wenn die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26 Grad übersteigt. Beim Betrieb einer Drogerie sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die Temperaturgrenze von 26 Grad an 45 Tagen überschritten wird.
BGB (Arbeitsstättenverordnung § 6 der ASR 6/1.3. § 545)
(OLG Naumburg 17.6.2003 9 U 82/01)

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