Kostenerstattung bei Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche

VonHagen Döhl

Kostenerstattung bei Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche

Macht ein Vertragspartner gegen den anderen schuldhaft unberechtigt Zahlungsansprüche geltend und veranlasst er dadurch den anderen einen Anwalt mit der Abwehr dieser Ansprüche zu beauftragen, dann hat er dem anderen die diesem entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen.(AG Düren, Urteil v. 7.9.2001 – 41 C 359/01)

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