Kollektivklagen – Prozess der Zukunft?

VonHagen Döhl

Kollektivklagen – Prozess der Zukunft?

Eine rechtspolitische Diskussion über die Zuverlässigkeit von Kollektivklagen ist sicherlich nur noch eine Frage der Zeit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände macht sich unter Berufung auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten der Konstanzer Universitätsproffessorin Dr. Astrid Stadler stark für die Einführung von sogenannten Grobverfahren mit dem Hinweis, dass Geschädigte ihre Ansprüche schneller und wirksamer durchsetzen könnten.
Dabei denkt die AGV an die Opfer sogenannter Massenschäden infolge eines Unglückes mit einem Verkehrsmittel oder durch den Vertrieb fehlerhafter Produkte. Opfer, die durch dasselbe Ereignis geschädigt wurden, sollen sich zusammenschließen können. Ein von der gesamten Gruppe gewählter Anwalt würde den Prozess führen. Allerdings soll es nicht möglich sein, während des Verfahrens wieder aus der Gruppe auszusteigen.
Trotz unbestrittener Vorteile hätte die Gruppenklage auch ihre Schattenseiten. Gerade bei nennenswerten Schadenshöhen würde sich ein Geschädigter lieber eines Anwaltes seines Vertrauens bedienen, als sich wegen aller Einzelheiten der Prozessführung den Mehrheitsverhältnissen einer Gruppe zu unterwerfen. Sind die Schäden dagegen gering, lässt sich kaum erwarten, dass sich genügend Geschädigte für ein derartiges Verfahren zusammenschließen.
(Quelle: ZAP Nr. 9 vom 9.5.2001)

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