Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsvereinbarung führt nicht notwendig zu einem Sperrzeiteintritt für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Sofern dem Arbeitnehmer ansonsten eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung drohen würde, kann er sich auf einen wichtigen Grund für die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen, stellte das Bundessozialgericht durch Urteil vom 12.07.2006 klar (Az.: B 11a AL 47/05 R).
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