Kein strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien

VonHagen Döhl

Kein strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien

Schärferer strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden dringlicher denn je. Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung erneut festgestellt, dass Graffiti-Schmierereien nur dann zu bestrafen sind, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist. Der Schaden, der dem Hauseigentümer durch eine aufwendige und teure Reinigung entsteht, rechtfertige eine Verurteilung des Graffiti-Schmierers unter strerechtlichen Gesichtspunkten nicht.
Anmerkung: Es bleibt dem gveschädigten Eigentümer unbenommen den „Künstler“ zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
(Beschluss vom 27.5.2004 – Aktenzeichen 1 Ss 48/04)

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