Kein Kindergeld im freiwilligen sozialen Jahr

VonHagen Döhl

Kein Kindergeld im freiwilligen sozialen Jahr

Das freiwillige soziale Jahr ist keine Berufsausbildung, so dass in diesem Zeitraum kein Ausbildungsfreibetrag und damit auch kein Kindergeldanspruch besteht.
(BFH, Urteil v. 24.6.2004 – III R 3/03)

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