Haftung des Wohnungseigentümers für das gesamte Verwalterhonorar

VonHagen Döhl

Haftung des Wohnungseigentümers für das gesamte Verwalterhonorar

Die Wohnungseigentümer treten dem Verwalter als Gesamtgläubiger und –schuldner gegenüber. Demzufolge hat nach allgemeinen Grundsätzen jedes Gemeinschaftsmitglied dem Verwalter für dessen Gesamtvergütung zu haften.
(BGH, Beschluss v. 30.9.2004 – V ZB 26/04)

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