Kein Fahrverbot bei länger als 1 Sekunde andauerndem Rotlichtverstoß bei winterlichen Verhältnissen, wenn der Betroffene die Fahrgeschwindigkeit reduziert hat und ihm die Tatsache, dass das ABS in diesem Fall zu einer Bremsverlängerung führt, nicht bekannt war; wohl aber Verhängung einer Regelgeldbuße.
(OLG Dresden, BußgeldS Beschluss Ss (OWi) 523/00)
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