Kappungsgrenze

VonHagen Döhl

Kappungsgrenze

Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31.08.2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.
(Quelle: BGH-Urteil vom 28.04.2004 – VIII ZR 178/03)

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