Die Bundesregierung will das Sperren von Geldkonten bei Pfändungen erschweren und Schuldnern ermöglichen, leichter über einen Teil ihrer Guthaben weiter zu verfügen. Justizministerin Brigitte Zypries plant, dass Kreditinstitute automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Daraus könnten weiter Überweisungen, Daueraufträge oder Barabhebungen getätigt werden, sagte Zypries am 21.02.2007 bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs für einen besseren Schutz bei Kontopfändungen. Um einen automatischen Pfändungsschutz zu erhalten, müsste ein Kunde demnach sein Girokonto kostenlos in ein «P-Konto» (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen.
Derzeit werden nach Angaben des Justizministeriums monatlich 350.000 bis 370.000 Konten gepfändet. Schuldner können dann nicht mehr über ihre Guthaben verfügen. Für einen Pfändungsschutz ist ein Gerichtsentscheid erforderlich. Erschwert wird der Schutz auch dadurch, dass er für Löhne und Gehälter anders ausgestaltet ist als für Sozialleistungen wie Renten oder Arbeitslosengeld. Künftig sollen die Banken für alle Einkünfte automatisch den Freibetrag gewähren. So würden auch Selbstständige erfasst. Der pfändungsfreie Betrag kann zudem wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden.
Zypries stuft den automatischen Pfändungsschutz als ein gutes Projekt ein. Bei Wahrung der Gläubigerinteressen verblieben Schuldnern dann ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die für den Lebensunterhalt nötigen Mittel. Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern werde es nur noch in Ausnahmen geben. Eine generelle Kontoumwandlung in ein «P-Konto» ohne Antrag lehnte Zypries als zu großen Eingriff ab. Es sollte zudem nicht gleich von vornherein von Missbrauch ausgegangen werden, indem jemand durch mehrere «P-Konten» ein höherer Pfändungsschutz erlange.
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