Insolvenzanfechtung bei inkongruenter Deckung – Verjährung – tarifliche Ausschlussfrist

VonHagen Döhl

Insolvenzanfechtung bei inkongruenter Deckung – Verjährung – tarifliche Ausschlussfrist

Überträgt der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monates vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur Insolvenzmasse verlangen, wenn dem Arbeitnehmer noch keine unverfallbare Anwartschaft im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zustand.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters unterfällt dabei keiner tariflichen Ausschlussfrist.
(BAG, Urteil v. 19.11.2003 – 10 AZR 110/03)

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