Inhaltskontrolle von Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag (Ausschlussfristen)

VonHagen Döhl

Inhaltskontrolle von Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag (Ausschlussfristen)

Der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB. In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche beträgt 3 Monate. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Die Ausdehnung auf eine zulässige Dauer kommt nicht in Betracht. Es gilt allein das gesetzliche Verjährungsrecht. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes (1.1.2002) findet bei ausgehandelten Vertragsbedingungen eine Billigkeitskontrolle im Sinne einer allgemeinen, nicht auf die Besonderheiten des Falles bezogenen Angemessenheitsprüfung nach § 242 BGB nicht mehr statt.
(BAG, Urteil v. 25.5.2005 – 5 AZR 572/04)

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