In München lieber nicht zu schnell! (Fahrverbot trotz drohender beruflicher Nachteile)

VonHagen Döhl

In München lieber nicht zu schnell! (Fahrverbot trotz drohender beruflicher Nachteile)

Das AG München hat entschieden, dass eine Bescheinigung des Arbeitgebers über drohende berufliche Nachteile als Folge eines angeordneten Fahrverbots keinen besonderen Härtefall für einen Verkehrssünder darstellt und nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots rechtfertigt.  
(AG München   4.1.2015   943 OWi 417 Js 204821/14)

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