Neue Unterhaltsleitline des OLG Dresden

VonHagen Döhl

Neue Unterhaltsleitline des OLG Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden hat  – einheitlich wie alle anderen Bundesländer – eine neue Kindesunterhaltstabelle herausgegeben und auch die Unterhaltsleitlinien entsprechend angepasst. Diese sind ab dem 01.01.2016 gültig.

Die Unterhaltstabelle ist über den nachstehenden Link einsehbar.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das staatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind in Höhe von monatlich 190,00 € und für das dritte Kind 196,00 € und ab dem vierten Kind in Höhe von 221,00 € hälftig auf die in der angefügten Tabelle ausgewiesene Kindesunterhaltspflicht angerechnet wird.

Auch der Bedarf des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand hat sich von vormals 670,00 € auf 735,00 € erhöht.

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