Hochwasserschäden

VonHagen Döhl

Hochwasserschäden

Hochwasserschäden gelten als höhere Gewalt. In einer normalen Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind sie daher nicht mitversichert. Um sich gegen solche Schäden zu versichern, muss man eine spezielle Elementarschadenversicherung abschließen. Wer hingegen in den neuen Bundesländern noch eine Hausratversicherung aus DDR-Zeiten hat und wenn diese unverändert besteht, ist auch gegen Überschwemmungs- und Hochwasserschäden versichert. Diese spezielle Regelung wurde nach der Wende von der Allianz von der staatlichen DDR-Versicherung übernommen. Laut Allianz ist bei solchen Versicherungsverträgen der gesamte Hausrat wie Möbel, Teppiche und Kleidung gegen Wasserschäden versichert. Entschädigt werde der Neuwert. Auch wenn die Gesamthöhe des Schadens noch nicht zu überblicken ist, ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und eine erste Schadensmeldung abzugeben.

Versicherte haben eine Beweispflicht. Es muss also der Schaden an sich und die Höhe nachgewiesen werden. Die Verbraucherschutzzentralen empfehlen daher, sämtliche Schäden zu fotografieren. Wenn möglich, sollte man soviel wie möglich aufbewahren, bis ein Versicherungsvertreter oder ein Sachverständiger den Schaden begutachtet hat.

Sollte die Police durch die Katastrophe vernichtet oder verloren gegangen sein, können Kunden ihren Versicherer um eine Abschrift bitten. Es ist zu erwarten, dass sich die Versicherer relativ kulant verhalten werden, wenn Unterlagen, Quittungen und Belege im Hochwasser verloren gegangen sind.

Die Hausratversicherung deckt jedoch keine Gebäudeschäden. Dafür gibt es spezielle Gebäudeversicherungen, die wiederum auf Hochwasserschäden erweitert sein müssen. Die aus DDR-Zeiten stammenden Gebäudeversicherungen konnten um Hochwasserschäden ergänzt werden. Wichtig: die Versicherten sind dazu verpflichtet, die Schäden so gering wie möglich zu halten, beziehungsweise wo immer möglich, einen Schaden zu vermeiden.

Versicherungs-Hotline:

Die Allianz hat eine extra Hotline für Hochwasseropfer eingerichtet. Für Brandenburg und Sachsen-Anhalt: 0800 – 11 22 44 44 Für Sachsen und Thüringen: 0341 – 976 1888 Wer bei einer anderen Gesellschaft versichert ist, sollte sich mit seinem Versicherungsvertreter oder dessen Zentrale in Verbindung setzen.

Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen sind in der Regel von der Kasko-Versicherung abgedeckt. Vorausgesetzt, der Schaden ist direkt durch Überschwemmungen entstanden. Es gilt die Faustregel: Die Versicherung zahlt, wenn das Wasser zum Auto kam und zahlt nicht, wenn das Auto zum Wasser kam. Die Kosten für die Instandsetzung werden bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt. Für vom Hochwasser verschmutzte Innenausstattungen gibt es ebenfalls Geld. Auch hier ist es ratsam, die Schäden so schnell wie möglich zu melden und mit Fotos zu dokumentieren.

Vorschüsse

Es kann unter Umständen noch mehrere Tage oder gar Wochen dauern, bis alle Schäden begutachtet werden können. Versicherte haben daher die Möglichkeit, einen Vorschuss zu bekommen, wenn die „Haftung dem Grunde nach fest steht“.

Reisen

Wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat und auf Grund des Hochwassers die Reise abbricht, oder gar nicht antritt, kann unter Umständen die Kosten von der Versicherung erstattet bekommen. Da es jedoch keine einheitliche Regelung gibt, müssen im Einzelfall die Versicherungsbedingungen überprüft werden.

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