Ist dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft übergeben worden, ist er berechtigt, diese auch nach Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nur Zug- um- Zug gegen Beseitigung der Mängel herauszugeben (so auch OLG Köln, BauR 1993, 746(Urteil des OLG Naumburg vom 04.11.2002 – 4 U 146/02)
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