Hartz-Gesetz zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmern ist nichtig

VonHagen Döhl

Hartz-Gesetz zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmern ist nichtig

Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind, dürfen in Deutschland nicht weiterhin unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. So urteilte der Europäische Gerichtshof am 22.11.2005 in Luxemburg über einen entsprechenden Teil der Hartz-Gesetze. Allerdings erkannten die Richter an, dass die Bundesregierung mit der Förderung älterer Menschen für eine Rückkehr in den Beruf ein richtiges Ziel verfolge. Das rechtfertige aber nicht, dass Menschen mit Erreichen des 52. Lebensjahres von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen würden.
(EuGH Az.: C-144/04)

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