Haftungsanteil beim Auffahrunfall

VonHagen Döhl

Haftungsanteil beim Auffahrunfall

Beim Auffahrunfall überwiegt grundsätzlich der Haftungsanteil desAuffahrenden auch dann, wenn der Vordermann grundlos bremst.
(OLG Celle im Urteil vom 27.6.2002 – 14U248/01)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort