Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger („BearShare“)

VonHagen Döhl

Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger („BearShare“)

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
(BGH  08.01.2014    I ZR 169/12)

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