Haftung des Händlers wegen eines „Kolbenfressers“

VonHagen Döhl

Haftung des Händlers wegen eines „Kolbenfressers“

Bei einem modernen Mittelklassefahrzeug mit Dieselmotor kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Motor eine Kilometerleistung von deutlich 6-stelligem Umfang völlig problemlos erbringen wird. Wenn von daher ein entsprechendes 4 Jahre altes Fahrzeug mit einer Kilometerleistung von 88 000 00 unvermittelt einen Motorschaden erleidet und keine Anhaltspunkte für einen Bedienungsfehler oder das Fehlen von Schmier- und Betriebsmitteln vorliegen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden im technischen Zustand des Wagens selbst angelegt war.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 4.3.2005 – 24 U 198/04)

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