Bei einem modernen Mittelklassefahrzeug mit Dieselmotor kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Motor eine Kilometerleistung von deutlich 6-stelligem Umfang völlig problemlos erbringen wird. Wenn von daher ein entsprechendes 4 Jahre altes Fahrzeug mit einer Kilometerleistung von 88 000 00 unvermittelt einen Motorschaden erleidet und keine Anhaltspunkte für einen Bedienungsfehler oder das Fehlen von Schmier- und Betriebsmitteln vorliegen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden im technischen Zustand des Wagens selbst angelegt war.
(OLG Frankfurt, Urteil v. 4.3.2005 – 24 U 198/04)
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