GmbHG: Wirksamwerden der Einziehung des Geschäftsanteils

VonHagen Döhl

GmbHG: Wirksamwerden der Einziehung des Geschäftsanteils

Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
(BGH Urteil 24.01.2012, II ZR 109/11)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort