Gemeinsame Bundesratsinitiative: Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

VonHagen Döhl

Gemeinsame Bundesratsinitiative: Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Der Hamburger Senat hat – gemeinsam mit dem Berliner Senat – eine Bundesratsinitiative gestartet, um mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen.

Durch eine Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für Betreiber der drahtlosen lokalen Netzwerke (WLANs – Wireless Local Area Network) beschränkt werden kann.

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz sagte, die Bundesregierung müsse Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN-Netze schaffen. „Für viele touristische und gastronomische Anbieter sind solche digitalen Angebote wichtige Bestandteile ihres Service. Dass sie bislang viel zu wenig genutzt werden, liegt vor allem an der unklaren Rechtslage. Eine Klärung ist ein wichtiger Schritt, um die Chancen der digitalen Welt besser nutzen zu können.“

Drahtlose lokale Netzwerke haben sich als Teil der Telekommunikationsinfrastruktur etabliert. So gibt es WLAN-Angebote gewerblicher Access Provider, deren Kerngeschäft darin besteht, Nutzern öffentlichen Zugang zum Internet zu bieten. Für sie ist die Haftung im Telemediengesetz geregelt. Daneben betreiben auch zum Beispiel Hotels oder Gaststätten als zusätzlichen Service für ihre Kunden WLANs. Für sie lässt sich aus der bisherigen Rechtsprechung nicht sicher ableiten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie bei Missbrauch durch Gäste rechtlich in Anspruch genommen werden können.

Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder etwa Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert derzeit, dass in stärkerem Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden. Es fehlen bisher auch klare gesetzliche Vorkehrungen gegen missbräuchliche Nutzung, die unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien von WLAN-Betreibern erfüllt werden müssen, um ein Haftungs- oder Abmahnungsrisiko auszuschließen.

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