Gebühren – Abrechnung nach Maßgabe des DAV-Abkommens

VonHagen Döhl

Gebühren – Abrechnung nach Maßgabe des DAV-Abkommens

Aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, er verzichte zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.
(BGH, Urteil v. 7.3.2006 – VI ZR 54/05)

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