Gebrauchtwagenkaufvertrag: Auslegung der Angaben über Unfallfreiheit

VonHagen Döhl

Gebrauchtwagenkaufvertrag: Auslegung der Angaben über Unfallfreiheit

Die Angabe im Gebrauchtwagenkaufvertrag, das Fahrzeug habe keinen Unfallschaden erlitten, ist dahin auszulegen, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht.
(OLG Düsseldorf – 03.12.2004 I-14 U 33/04)

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