Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Untervermietung

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Untervermietung

Das AG München hat entschieden, dass im Falle der unberechtigten Untervermietung einer Wohnung, welche der Mieter auf Anfrage des Vermieters auch noch leugnet, das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört ist, dass eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist.
(AG München  423 C 29146/12)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort