Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzen und Betriebsrat eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, wirksam fristlos gekündigt werden kann.
(Hessisches Landesarbeitsgericht – 6 Sa 137/17)
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