Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs wirksam

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs wirksam

Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzen und Betriebsrat eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, wirksam fristlos gekündigt werden kann.
(Hessisches Landesarbeitsgericht – 6 Sa 137/17)
 
 

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort