Fristlose Kündigung des störenden Mieters bei Bedrohung der Nachbarn gerechtfertigt

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung des störenden Mieters bei Bedrohung der Nachbarn gerechtfertigt

Das AG München hat entschieden, dass einem Mieter, der am Rande seiner innerpartnerschaftlichen Auseinandersetzungen auch Nachbarn massiv beleidigt und bedroht, ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden darf.
AG München | 474 C 18956/16
 

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