Eine „Heilung“ der formnichtigen Befristungsabrede durch schriftliche Niederlegung nach Vertragsbeginn kommt nicht in Betracht. Die Aufzählung in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nicht abschließend.
(BAG, Urteil v. 16.03.2005 – 7 AZR 289/04)
Eine „Heilung“ der formnichtigen Befristungsabrede durch schriftliche Niederlegung nach Vertragsbeginn kommt nicht in Betracht. Die Aufzählung in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nicht abschließend.
(BAG, Urteil v. 16.03.2005 – 7 AZR 289/04)
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