Flächenabweichung unter 10 %

VonHagen Döhl

Flächenabweichung unter 10 %

Eine Flächenabweichung unter 10 % rechtfertigt nur dann die Annahme eines Mangels i. S. d. § 536 I 3 BGB, wenn hierdurch eine (vom Mieter darzulegende) erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs verursacht worden ist.
(Kammergericht – 15.08.2005 8 U 81/05)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort