Das OVG Koblenz hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass einem Radfahrer mit einer BAK von mehr als 1,6‰, der keine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge besitzt, das Führen jedes Fahrzeuges verboten werden darf, wenn er trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 10 A 10284/12.OVG
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