Fahrradfahrverbot bei mehr als 1,6‰ Alkohol und Weigerung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung

VonHagen Döhl

Fahrradfahrverbot bei mehr als 1,6‰ Alkohol und Weigerung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung

Das OVG Koblenz hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass einem Radfahrer mit einer BAK von mehr als 1,6‰, der keine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge besitzt, das Führen jedes Fahrzeuges verboten werden darf, wenn er trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz    10 A 10284/12.OVG

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