EuGH: Verkäufer bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet

VonHagen Döhl

EuGH: Verkäufer bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet

Der Verkäufer ist im Zuge der Ersatzlieferung verpflichtet, ein mangelhaftes Verbrauchsgut auszubauen und die Ersatzsache einzubauen oder die dafür erforderlichen Kosten zu tragen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16.06.2011 entschieden. Denn anderenfalls würden dem Verbraucher zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet, die er nicht hätte tragen müssen, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Weiter hat der EuGH entschieden, dass es richtlinienwidrig ist, wenn der Verkäufer nach nationalem Recht die Ersatzlieferung als einzig mögliche Art der Abhilfe wegen absolut unverhältnismäßiger Kosten verweigern kann. Allerdings sei es zulässig, die Kostenerstattung auf einen Betrag zu beschränken, der verglichen mit dem Wert des Verbrauchsguts in vertragsgemäßem Zustand und zu der Bedeutung der Vertragswidrigkeit verhältnismäßig sei (Rs. C-65/09 und C-87/09).

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