EuGH bestätigt Einstufung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit

VonHagen Döhl

EuGH bestätigt Einstufung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit

Die Nachtwache eines Erziehers für Behinderte ist als Arbeitszeit zu werten. Mit diesem Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung insbesondere mit Blick auf die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit. Bereits entschieden hat das Gericht, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten und Pflegepersonen als Arbeitszeit zu werten sind (Urteil vom 01.12.2005, Az.: C 14/04).

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