Erleichterungen für GmbH-Gründungen

VonHagen Döhl

Erleichterungen für GmbH-Gründungen

Das Bundesjustizministerium hat am 29. April den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht in Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ab dem 1.1.2006 von derzeit 25.000,00 € auf 10.000,00 € abgesenkt. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte-Programms zur Förderung der Agenda 2010, das der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 17.3.2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (vgl. Beitrag in unserer Datenbank unter dem Stichwort Limitid): Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH soll auch im Europäischen Vergleich erhalten und gestärkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben.

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