Erhöhungsgebühr bei anwaltlicher Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

VonHagen Döhl

Erhöhungsgebühr bei anwaltlicher Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Haben die durch den Verwalter vertretenen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage beauftragt und ist diese erhoben worden, bevor der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.
(BGH Beschluss vom 8.2.2007, Az: VII ZB 89/06)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort