Entziehung des Jagdscheins auch wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern möglich

VonHagen Döhl

Entziehung des Jagdscheins auch wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern möglich

Jäger, die illegal Ausländer beschäftigen, müssen mit dem Entzug ihres Jagdscheins wegen persönlicher Unzuverlässigkeit rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 14.03.2005 hervor. Die Unzuverlässigkeit werde nicht nur durch Taten mit Bezug zur Jagd oder zu Waffen begründet, so das Gericht.
(VG Neustadt Az.: 4 L 371/05.NW)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort