Abschluss eines Hausbauvertrags

VonHagen Döhl

Abschluss eines Hausbauvertrags

Ist dem Bauunternehmer bei Abschluss eines Hausbauvertrags bekannt, dass kein Baugrundstück vorhanden und auch die Finanzierung des Gesamtbauvorhabens noch offen ist, muss er einen erkennbar geschäftsunerfahrenen Vertragspartner darauf hinweisen, dass der Bauvertrag unabhängig vom Erwerb des Grundstücks und der Finanzierbarkeit wirksam ist. Wird dieser Hinweis schuldhaft unterlassen, haftet der Bauunternehmer nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss auf Schadensersatz, was dazu führt, dass der Bauunternehmer gehindert ist, den nach Kündigung des Hausbauvertrags entstandenen Vergütungsanspruch durchzusetzen.
(OLG Celle – 06.09.2001 14 U 257/00)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort