Elternhaftung für Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder

VonHagen Döhl

Elternhaftung für Internetaktivitäten ihrer minderjährigen Kinder

Sofern Eltern ihren im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kindern die Nutzung des Internets ermöglichen, haften sie persönlich wegen der von diesen durch das illegale Herunterladen von Musikstücken begangenen Urheberrechtsverletzung, wenn sie insoweit ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Hierzu gehört neben einem ausdrücklichen Verbot derartiger Rechtsverletzungen und dem in Aussicht stellen entsprechender konkreter Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung auch die regelmäßige Kontrolle des Nutzungsverhaltens der Kinder, selbst wenn die Eltern von konkreten Rechtsverletzungen (noch) keine Kenntnis haben sollten.
(LG Köln, Urteil vom 30.03.2011 – 28 O 716/10)

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