Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
(BGH Urteil vom 15.12.2015, Az: VI ZR 134/15)
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