Eintragung eines Zustimmungsvorbehaltes in das Grundbuch

VonHagen Döhl

Eintragung eines Zustimmungsvorbehaltes in das Grundbuch

Ein Gebäudeeigentümer, für dessen Eigentum kein Gebäudegrundbuchblatt angelegt wurde, kann einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb des Grundstückes und damit das Erlöschen des selbständigen Gebäudeeigentums nach Ablauf der in Art. 231 § 5 Abs. 3 S. 1 EGBGB bestimmten Frist dadurch verhindern, daß er gem. Art 233 § 2c Abs. 2 EGBGB einen Sicherungsvermerk für seine etwaigen Ansprüche aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz im Grundbuch eintragen läßt, der die Wirkung einer Vormerkung hat.
(BVerwG, Urt. vom 17.12.1998)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort