Einmalzahlungen und Arbeitslosengeld

VonHagen Döhl

Einmalzahlungen und Arbeitslosengeld

Die Bundesregierung will jetzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.05.2000 sowie 10.11.1998 umsetzen und hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass auch Einmalzahlungen – wie Weihnachts- und Urlaubsgeld – künftig in die Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes einbezogen werden.
Bislang waren zwar die Einmalzahlungen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Diesen Beiträgen standen allerdings keine Leistungen der Versicherungsträger gegenüber, weil die Einmalzahlungen in die Berechnung der Leistungsbeträge nicht einbezogen worden waren.
Durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes war der Gesetzgeber gehalten, eine Lösung hierfür herbeizuführen. Zunächst stand auch eine Variante zur Diskussion, dass auf Einmalzahlungen keine Beiträge erhoben würden. Dies hat man offensichtlich allerdings zu Gunsten der Leistungsempfänger fallengelassen.
Das Gesetz soll zum 1.01.2001 in Kraft treten. Unklar ist bislang, ob das Gesetz auch eine Rückwirkung auf bereits ergangene Leistungsbescheide haben wird.

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