Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine durch ein Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testamentsvollstreckung unwirksam sein kann, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die drei anwesenden Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
OLG Hamm 15. Zivilsenat | 15 W 587/15
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